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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbemittel/Werbeschaltungen der Design-Studios / GEMEINSCHAFT
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt), dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen, sowohl der Design-Studios / GEMEINSCHAFT, als auch
seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
Die AGB sind integrierender Bestandteil von Verträgen, die die fachmännische
Durchführung von Aufträgen im Bereich der Online-Werbemittel/Werbeschaltungen, d. h. in den u. a. im Berufsbild der Design-Studios / GEMEINSCHAFT dargestellten Tätigkeitsbereichen, zum
Gegenstand haben.
I. Werbeauftrag
* “Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden (AGB), ist der Vertrag über die Schaltung von Werbemittel, ein oder mehrerer
Werbemittel, in den Bereichen der Informations-und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. -Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Textlinks-views, Banner, Präsentationen sowie Sonstiges) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen
geschlossenen Vereinbarung. -Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Design-Studios / GEMEINSCHAFT, die einen wesentlichen
Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
II. Vertragsschluß
*Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber zustande.
Individuelle Vereinbarungen werden vorbehaltlich gewertet und dienen nur der Vorbereitung des Auftrages. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluß
einer Individualvereinbarung gedeutet werden.
III. Werbemittel
*Im Sinne dieser (AGB), sind die Werbemittel aus einem oder mehreren der genannten Bestandteile/Elemente
besteht, wie zum Beispiel:
- aus einem Foto, Bild mit Text oder nur Text,
- aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B Banner, Präsentationen), aus einer sensitiven Fläche, die
bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).
- Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
IV. Datenanlieferung
*Nachträgliche Änderung bzw. bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des
Werbemittels übernommen. Wichtig: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. - Die Pflicht von
den Design-Studios / GEMEINSCHAFT zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. - Kosten die den Design-Studios / GEMEINSCHAFT für die vom
Auftraggeber gewünschte vertretbaren Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
V. Ablehnungsbefugnis
Absatz 1* die Design-Studios / GEMEINSCHAFT behält
sich vor, Aufträge, Anzeigenschaltung und sonstige Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die
Design-Studios / GEMEINSCHAFT unzumutbar ist.
* Insbesondere kann die Design-Studios / GEMEINSCHAFT, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber
nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des
Absatzes 1 erfüllt werden.
VI. Rechtegewährleistung
*Der Auftraggeber stellten die Design-Studios / GEMEINSCHAFT von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können - Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt.
Ausserdem wird die Design-Studios / GEMEINSCHAFT von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design-Studios / GEMEINSCHAFT nach
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. - Der Auftraggeber überträgt den Design-Studios / GEMEINSCHAFT sämtliche für
die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfanges.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten
technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
VII.Gewährleistung des Anbieters
*Die Design-Studios / GEMEINSCHAFT gewährleisten im Rahmen
der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es jedoch nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen
wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft-oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder durch Rechnerausfall bei
Dritten (z.B. anderen Providern). - Durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 1 Monat nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert. - Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers
für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. - Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreies Ersatz-Werbemittel, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lassen die Design-Studios / GEMEINSCHAFT eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatz-Werbemittel unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. - Sind etwaige
Mängel bei den Werbemittel/Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten
Werbemittel/Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbemittel/Werbeschaltung auf den Fehler hinweist
VIII. Leistungsstörungen
*Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Design-Studios / GEMEINSCHAFT nicht zu vertreten hat (etwa aus technischen oder programmlichen Gründen), insbesondere wegen
Rechnerausfalls, Streiks, höherer Gewalt, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder
Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der
Störung bleibt der Vergütungsanspruch von den Design-Studios / GEMEINSCHAFT bestehen. Wenn es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
IX. Haftung
*Die Haftung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für die
Richtigkeit telefonisch aufgegebener Anzeigen/Texte und Änderungen wird von der Design-Studios / GEMEINSCHAFT keine Gewähr geleistet. Sämtliche Grafiken und Texte unterliegen dem
Urheberrecht. Ein Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf unserer Genehmigung. Die Design-Studios / GEMEINSCHAFT haftet nicht für Fremdbeiträge, diese werden wertungsfrei veröffentlicht. Für die
vom Auftraggeber zur Vervielfälltigung freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung.
-Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und
unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von den Design-Studios / GEMEINSCHAFT seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. -Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. - Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist
die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
X. Preisliste
* Es gilt die Preisliste der Design-Studios / GEMEINSCHAFT. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten.
Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
-Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste, Subunternehmer und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die
Preislisten von den Design-Studios / GEMEINSCHAFT zu halten.
XI. Zahlungsverzug
*Die Design-Studios / GEMEINSCHAFT können bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung
zurückstellen. Für den Anzeigen-Schaltungsbeginn verlangen die Design-Studios / GEMEINSCHAFT, die Vorauszahlung.
-Bei sonstigen Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. -Begründete objektive Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen
die Design-Studios / GEMEINSCHAFT, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel/Werbeauftrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
XII. Kündigung
* Die Kündigungen von Werbemittel/Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.
XIII. Datenschutz
*Die Werbemittel/Werbeaufträge werden unter Berücksichtigung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
XIV. Erfüllungsort/Gerichtsstand
*Erfüllungsort ist Nordhausen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts ist bei Klagen der Gerichtsstand Nordhausen. Soweit Ansprüche von den Design-Studios / GEMEINSCHAFT nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder der Aufenthalt des Auftraggebers, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen Wohnaufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Nordhausen vereinbart, wenn der Vertrag
schriftlich geschlossen wurde.
XV. SONSTIGES
Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen nicht.
Nordhausen, 2012-2018
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